Outsourcing / Auslagerung => bezeichnet die ganze oder teilweise Auslagerung von Arbeits- oder Geschäftsprozessen einer Organisation bzw. eines Unternehmens zu externen Dienstleistern. Dabei ist es unerheblich, ob die entsprechenden Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder in einer Betriebsstätte des Dienstleisters erbracht werden.