Irreversibilität / Unumkehrbarkeit => im Zusammenhang mit einer Risikobewertung charakterisiert Irreversibilität den Grad der Nichtwiederherstellbarkeit des Zustands vor dem Schadeneintritt. Die folgende Grobstufung ist üblich:
- gering (schadensferier Zustand wieder herstellbar),
- eher gering (schadensfreier Zustand weitgehend wieder herstellbar),
- eher hoch (schadensfreier Zustand nur teilweise wieder herstellbar),
- hoch (schdensfreier Zustand nahezu unwiederbringlich verloren.