Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

The German Equipment and Product Safety Act => Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte. Es dient insbesondere der Umsetzung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit, u. a. EG-Richtlinien. Es regelt die Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbrauchsprodukten neu und trat am 1. Mai 2004 in Kraft und löste die bisher für diesen Sachverhalt relevanten Gesetze, das Gerätesicherheitsgesetz [GSG] und das Produktsicherheitsgesetz [ProdSG] ab. Beide Gesetze traten zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.

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