Gefährdungsbeurteilung

Hazard Assessment => gemäß ArbSchG § 5 Abs. 1 ist eine Gefährdungsbeurteilung die Bewertung von Arbeitsbedingungen mit dem Ziel, die Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten zu ermitteln. Davon ausgehend kann ein Arbeitgeber erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen planen und realisieren, um seinen arbeitsschutzrechtlichen Pflichten zu genügen.

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