Wiederanlaufsperre
Wiederanlaufsperre -> Restart Inhibit / Restart Block => Begriff aus der Maschinensicherheit. Verhindert den automatischen Wiederanlauf, z. B. bei Elektrowerkzeugen, nach einem Stromausfall bei wiederkehrender Spannung oder bei Maschinen nach dem Ansprechen einer Schutzeinrichtung und nach einer Änderung der Betriebs- oder Betätigungsart der Maschine. Im Zusammenhang mit berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen [BW] definiert die DIN EN 61496-1 (VDE 0113-201) eine Wiederanlaufsperre als Einrichtung zur Verhinderung eines automatischen Wiederanlaufs einer Maschine nach Ansprechen der Sensorfunktion während eines gefahrbringenden Teils des Maschinenzyklus oder nach einer Änderung der Betriebsart oder der Betätigungsart der Maschine oder nach einem Wechsel in der Steuerungseinrichtung der Maschine. Dabei schließen ein: Betriebsarten: Tippen, Einzelhub, Automatik; Startsteuereinrichtungen: Fußschaltung, Zweihandschaltung, Eintakt- oder Zweitaktauslösung durch die Sensorfunktion der BWS. Die Wiederanlaufsperre kann nur durch einen bewusst erteilten externen Befehl, z. B. über einen EIN-Taster aufgehoben werden, der sich außerhalb des Gefahrenbereichs mit Sichtkontakt zu diesem befindet.