Maschinenrichtlinie
Maschinenrichtlinie - Machine Directive => Sie hat die Aufgabe, den freien Warenverkehr für Maschinen [damit sind auch Maschinenanlagen und auswechselbare Ausrüstungen gemeint], einzeln in den Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile sowie Lastaufnahmeeinrichtungen in der Europäischen Union sicherzustellen. Sie schreibt dazu harmonisierte Beschaffenheitsanforderungen und Konformitätsbewertungsverfahren vor, die von den „verantwortlichen Personen" zu erfüllen sind. Dies betrifft insbesondere auch Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit dem Aufbau von Maschinen. Am 9. Juni 2006 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt, Ihre Anwendung ist seit dem 29. Dezember 2009 Pflicht für Hersteller bzw. diejenigen, die Maschinen in den Verkehr bringen.