Maschine
Maschine / Machine => als Maschine wird sinngemäß nach der Maschinenrichtlinie eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile verstanden, von denen mindestens eines beweglich ist. Neben den mechanischen Komponenten gehören auch Betätigungs-, Steuer- und Energiekomponenten zu einer Maschine. Anders formuliert erklärt sich eine Maschine als zweckentsprechend konfigurierte Einrichtung aus festen und beweglichen mechanischen Teilen mit integrierter Antriebstechnik, Aktorik und Sensorik, die der Realisierung eines bestimmten Prozesses, beispielsweise der Bearbeitung von Werkstücken, dient. Dazu wird sie manuell oder automatisch geführt.
Maschinen werden nach Aufgaben, Einsatzgebieten und Branchen unterschieden und ihr spezieller Verwendungszweck in der Regel durch einen entsprechenden Wortvorsatz zum Ausdruck gebracht, z. B. Werkzeugmaschine, Bohrmaschine, Drehmaschine, Schleifmaschine, Hobelmaschine, Druckereimaschine, Baumaschine, Landmaschine, Waschmaschine, Verpackungsmaschine usw. In der Maschinenrichtlinie existiert auch den Begriff „unvollständige Maschine" [Partly Completed Machinery]. Er charakterisiert definitionsgemäß ‚eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Ein Antriebssystem z. B. stellt eine unvollständige Maschine dar. Eine unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden, um zusammen mit ihnen eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie zu bilden'. Beispiele für unvollständige Maschinen sind eine Presse ohne Lichtvorhang, eine Maschine ohne Sicherheitseinrichtungen oder eine Maschine ohne Antriebssystem.
Zu beachten für das lnverkehrbringen ist, dass die neue Maschinenrichtline zwischen den Anforderungen für vollständige und unvollständige Maschinen unterscheidet,