Gerät
Apparatus / Device / Equipment / Appliance => der Begriff „Gerät" steht umgangssprachlich als Synonym für Apparat, Instrument, Ausrüstungs- bzw. Gebrauchsgegenstand, Vorrichtung, Werkzeug oder Utensil. Dabei handelt es sich in um mobile oder fest installierte Einrichtungen relativ kleiner räumlicher Abmessungen, deren spezifische Funktion oder spezieller Einsatzbereich in der Regel durch einen entsprechenden Wortvorsatz gekennzeichnet ist, wie in den Wortverbindungen Sportgerät, Gartengerät, Küchengerät, Hörgerät, Funksprechgerät, Faxgerät, Diktiergerät, Kopiergerät, Messgerät, Steuergerät, Automatisierungsgerät und Peripheriegerät.
Darüber hinaus gibt es festes und mobiles Großgerät, beispielsweise militärisches [Panzer, Flugzeuge, Schiffe], medizinisches, wie Computertomographen, geologisches, wie Erdbohrer, Großraumbagger und Förderbrücken, und solches für die Forschung, z. B. Teilchenbeschleuniger. Technisch gesehen [DIN 40150] sind Geräte aus Bauelementen, Bauteilen und Baugruppen zusammengesetzt. Nach Artikel 2 der neuen EMV-Richtlinie versteht man unter „Gerät' einen fertigen Apparat oder eine als Funktionseinheit in den Handel gebrachte Kombination solcher Apparate, der bzw. die für Endnutzer bestimmt ist und elektromagnetische Störungen verursachen kann oder dessen bzw. deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann.
Als Geräte in diesem Sinne gelten auch Bauteile und Baugruppen, die dazu bestimmt sind, vom Endnutzer in ein Gerät eingebaut zu werden, und die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann. Auch fallen darunter mobile Anlagen, d. h. eine Kombination von technischen Geräten mit gegebenenfalls weiteren Einrichtungen, die für den Betrieb an verschiedenen Orten bestimmt sind. Der dem Techniker geläufige Gerätebegriff wird hier zur Bezeichnung eines juristischen Betrachtungsobjekts gebraucht.