EMVG Gesetz
EMVG Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten / German EMC Law => das EMVG regelt auf Basis der jeweils geltenden EMV-Richtlinie sowohl den Schutz der Funk- und Telekommunikationsdienste sowie den Betrieb elektrischer Geräte untereinander vor elektromagnetischen Störungen und auch den freien Wettbewerb elektrische Geräte auf dem europäischen Binnenmarkt. Zur Gewährleistung dieses Schutzes ist im Gesetz festgelegt, dass elektrische/elektronische Geräte einerseits keine unzulässig hohen Störemissionen verursachen dürfen und dass sie andererseits eine ausreichende Störfestigkeit haben müssen. Von der Betrachtung ausdrücklich ausgeschlossen sind dabei Komponenten und Einrichtungen, welche als Waffen, Munition und Verteidigungsmaterial entwickelt werden. Darüber hinaus gelten auch für Kraftfahrzeuge und deren elektronische Unterbaugruppen, für Medizinprodukte, für Produkte in den Bereichen der Luft- und Raumfahrt sowie für Telekommunikationsendgeräte für die EMV andere Richtlinien, Gesetze und Spezifikationen. Nach der Neufassung der EMV-Richtlinie [2004/108/EG] erfolgte im Februar 2008 die Novellierung des EMVG, nunmehr das „Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln". „Betriebsmittel ist dabei in Anlehnung an die neue EMV-Richtlinie der Oberbegriff für die vom EMVG erfassten Objekte, das sind einerseits „Geräte und andererseits „ortsfeste Anlagen".