Elektromagnetische Verträglichkeit
Elektromagnetische Verträglichkeit, EMV / electromagnetic compatibility, EMC => Fähigkeit eines Betriebsmittels, in seiner elektromagnetischen Umgebung zufriedenstellend zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für andere in derselben Umgebung arbeitende Betriebsmittel unannehmbar wären [1EV 161-01-07, EMVG und EMV-Richtlinie]. Diese von elektrotechnischen Produkten geforderte Fähigkeit ist heute angesichts der Überfrachtung der industriellen, privaten und öffentlichen Bereiche mit funktionsintensiver, oft zuverlässigkeits- und sicherheitsgerichteter elektrischer und elektronischer Informations-, Kommunikations-, Rechen- und Energietechnik ein brisantes technisches aber auch wirtschaftliches Problem und damit die EMV notwendigerweise ein gesetzlich geregeltes Schutzanliegen. Rein technisch gesehen, repräsentiert sie in der Menge der von einem elektrotechnischen Erzeugnis geforderten Produktmerkmal ein zwar sehr komplexes, aber doch einzelnes Attribut, das ebenso wie andere geforderte Produkteigenschaften im Zug der Planung, Entwicklung und Herstellung von Betriebsmitteln zunächst vereinbart und danach zielgerichtet zu verwirklichen und am fertigen Erzeugnis nachzuweisen und zu pflegen ist