Eigensicherheit
Eigensicherheit / Intrinsic Safety => Schutzart explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel. Sie wird im Zug der Auslegung dieser Betriebsmittel durch Beschränkung der Energie in den eigensicheren Stromkreisen erreicht, d. h. durch Beschränkung der Strom- und Spannungswerte und durch Beschränkung der diesbezüglichen Speichermöglichkeiten, also darin den Stromkreisen wirksamen Induktivitäts- und Kapazitätswerte. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass auch bei Kurzschluss keine zündfähigen Funken entstehen oder durch Strom erhitzte Oberflächen zu einer Zündung potenziell möglicher Gas-/Luftgemische führen. Durch Anwendung des sogenannten DART-Konzepts gelingt es neuerdings, eigensichere Wirkleistungen bis zu 50 W zu realisieren. Da die Eigensicherheit durch elektromagnetische Beeinflussung, d. h. durch die unbeabsichtigte Einkopplung von elektrischer Störenergie beeinträchtigt werden kann, kommt der EMV-gerechten Gestaltung eigensicherer Stromkreise besondere Bedeutung zu. Dabei sind die Anforderungen an und normative Festlegungen für eigensichere Stromkreise aus der Sicht des Explosionsschutzes einerseits und die der elektromagnetischen Verträglichkeit andererseits zu berücksichtigen.