Welche Unternehmen müssen die Vorschriften laut DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) einhalten und welche Pflichten sind damit verbunden?

Was verbirgt sich hinter den DGUV-Vorschriften?


DGUV steht für „Deutsche gesetzliche Unfallversicherung“ die jedem Unternehmer mit versicherungspflichtigen Arbeitnehmern angehört. Zum Schutz der Arbeitnehmer wurden diverse Verordnungen für die Arbeitgeber ausgearbeitet, an die sich jedes Mitglied (Arbeitgeber) zum erhalt des Versicherungsschutz zwingend halten muss (mehr dazu weiter unten). Als Grundlage dient die  Verordnung DGUV-V1 die Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft erhalten.


Gesetzliche Grundlage zur DGUV-Prüfung


1.    Laut „§4 Allgemeine Grundsätze“ ArbSchG ist jeder Arbeit­geber dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter zu schützen und mögliche Gefahren an der Quelle zu bekämpfen!


2.     Im „§15 Unfallverhütungsvorschriften“ SGB VII ist des Wei­teren festgelegt, dass die DGUV-Vorschriften sogenanntes autonomes Recht der Berufsgenossenschaften darstellen und somit für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbind­lich sind!


3.     Ein Teil der DIN EN ISO 9001 (Zertifizierung) ist die Einhaltung, der für das Unternehmen relevanten Vorschriften, Gesetze und Verordnungen


4.     Zu guter Letzt wird im §1 DGUV-Vorschrift 1 dargestellt, dass die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V) für alle Unter­nehmer und Angestellten gültig sind. Im §2 wird noch auf die Gesetzeslage, wie unter Punkt 1 und 2 dargestellt verwiesen.


5.     §3 BetrSichV => Der Arbeitgeber hat vor Einführung eins Arbeitsmittels eine Gefährdungsbeurteilung laut ISO 45001 durchzuführen.


6.     §14 BetrSichV => Prüfung von Arbeitsmitteln die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdung der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.


Wichtig! Betriebsmittel sind vor Einführung, einer DGUV Prüfung zu unterziehen. Das betrifft ortsveränderliche sowie ortsfeste Betriebsmittel. Die Mehrheit geht davon aus, dass die Erstprüfung erst nach Ablauf der unten aufgeführten Prüffristen durchgeführt werden muss. Dem ist nicht so!



Wer prüft die Einhaltung der DGUV-Vorschriften?

Der Unfallversicherungsträger, sprich die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die seit 2014 mit der Berufsgenossenschaft verschmolzen wurde, hat jederzeit das Recht sich im Unternehmen einen Einblick zu verschaffen oder sich Prüfnachweise zuschicken zu lassen.


Ebenfalls gibt es eine Reihe von DGUV-Vorschriften, die für Sachversicherung wie z.B. Brandschutzversicherung zwingend notwendig sind. Sehr oft ist es so, dass sich in den AGB der Sachversicherungen Verweise z.B. auf die Einhaltung und Nachweispflicht der DGUV-V3 zu finden sind. Bei der DGUV-V3 ist der Unternehmer verpflichtet den sogenannten E-Check für seine elektrischen Verbraucher prüfen zu lassen. Oftmals ist dies nicht bekannt und


Unternehmer werden erst mit der Aufforderung der Nachweiserbringung seitens der Versicherungen auf diesen Missstand aufmerksam.


Achtung! Berufsgenossenschaften können, zum Schutz Ihrer Angestellten, Bußgelder von bis zu 10.000€ ausstellen.

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