DGUV-Prüfservice der Meister Automation GmbH aus Wertheim am Main
Was verbirgt sich hinter der DGUV-V3?
DGUV steht für „Deutsche gesetzliche Unfallversicherung“ die jedem Unternehmer mit versicherungspflichtigen Arbeitnehmern angehört. Zum Schutz der Arbeitnehmer wurden diverse Verordnungen für die Arbeitgeber ausgearbeitet, an die sich jedes Mitglied (Arbeitgeber) zum erhalt des Versicherungsschutz zwingend halten muss (mehr dazu weiter unten). Bei der Verordnung 3 oder auch DGUV V3 wird die Prüfung von elektrischen Betriebsmittel beschrieben und ist bei jeder Berufsgenossenschaft (BG) erhältlich. Ihre BG unterstützt Sie hierbei gerne.
Gesetzliche Grundlage zur DGUV-Prüfung
1. Laut „§4 Allgemeine Grundsätze“ ArbSchG ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter zu schützen und mögliche Gefahren an der Quelle zu bekämpfen!
2. Im „§15 Unfallverhütungsvorschriften“ SGB VII ist des Weiteren festgelegt, dass die DGUV-Vorschriften sogenanntes autonomes Recht der Berufsgenossenschaften darstellen und somit für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich sind!
3. Ein Teil der DIN EN ISO 9001 (Zertifizierung) ist die Einhaltung, der für das Unternehmen relevanten Vorschriften, Gesetze und Verordnungen
4. Zu guter Letzt wird im §1 DGUV-Vorschrift 1 dargestellt, dass die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V) für alle Unternehmer und Angestellten gültig sind. Im §2 wird noch auf die Gesetzeslage, wie unter Punkt 1 und 2 dargestellt verwiesen.
5. §3 BetrSichV => Der Arbeitgeber hat vor Einführung eins Arbeitsmittels eine Gefährdungsbeurteilung laut ISO 45001 durchzuführen.
6. §14 BetrSichV => Prüfung von Arbeitsmitteln die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdung der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.
Wichtig! Betriebsmittel sind vor Einführung, einer DGUV Prüfung zu unterziehen. Das betrifft ortsveränderliche sowie ortsfeste Betriebsmittel. Die Mehrheit geht davon aus, dass die Erstprüfung erst nach Ablauf der unten aufgeführten Prüffristen durchgeführt werden muss. Dem ist nicht so!
Betreiber von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen sind also gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig eine DGUV-Prüfung durchzuführen und müssen im Schadensfall den E-Check, z. B. nach DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3), nachweisen. Durch die DGUV-V3 Prüfung werden somit gefährliche Mängel ihrer elektrischen Verbraucher frühzeitig erkannt und die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht.
Was sind ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel?
• Ortsveränderliche Betriebsmittel (mobile elektrische Geräte) sind nach DGUV V3 alle 6 - 24 Monate je nach Gefährdungspotential einer DGUV V3-Prüfung laut DIN VDE 0701/0702 zu unterziehen. Hierzu gehören z. B. Computer, Drucker, Kaffeemaschinen, Mehrfachsteckdosen usw., also generell alle elektrischen Verbraucher mit einem Netzstecker.
• Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel sind nach DGUV V3 mind. alle 4 Jahre einer DGUV V3-Prüfung laut DIN VDE 0105/0113 zu unterziehen. Hierzu zählen beispielsweise Maschinen, Leuchten, Verteilungen, Kabel und Leitungen.
Wer kann die DGUV-Prüfung durchführen?
Die Prüfung kann von einer Elektrofachkraft, die z.B. vom TÜV zertifiziert ist, durchgeführt werden. Da viele Unternehmen keine Elektrofachkraft mit dem notwendigen Messequipment angestellt haben, macht es Sinn, dies von Spezialisten durchführen zu lassen. Die Meister Automation GmbH aus Wertheim am Main hat sich unter anderem auf die Durchführung der DGUV-Prüfung laut V3 spezialisiert und kann Sie von der Gefährdungsbeurteilung bis hin zur rechtssicheren Dokumentation jederzeit unterstützen.
Sprechen Sie uns einfach an.
Wie prüft die Meister Automation GmbH elektrische Betriebsmittel laut DGUV-V3?
Befähigte Prüfer?
Bei unseren Prüfern handelt es sich ausschließlich um fachkundige Personen die laut BetrSichV und TRBS 1203 als befähigte Person zur Regalprüfung von uns beauftragt werden. Die als Prüfer tätigen Personen führen Ihre Beurteilung neutral und unbeeinflusst zum max. Schutz Ihrer Arbeitnehmer für Sie durch.
Unsere Prüfer frischen Ihren Kenntnisstand laut §2 BetrSichV in Regelmäßigen Abständen durch die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungskursen durch. Somit ist sichergestellt, dass wir immer nach den aktuell gültigen technischen Regeln Arbeiten und Prüfen.
Sprechen Sie uns gerne an und fordern Sie die Unterlagen der Prüfer an, gerne helfen wir Ihnen weiter.
Aufgaben des Prüfers?
In den Aufgabenbereich des Prüfers fallen die Feststellung, Bewertung, Kennzeichnung und Dokumentation aller Beschädigungen und Mängel, gleichgültig ob diese kurzfristiger, langfristiger oder grundsätzlicher Art sind.
Folgende Prüfschritte sind beim Prüfumfang zu beachten
· Inventarisierung anhand der Liste
· Sichtprüfung / Besichtigung
· Messen
· Funktionsprüfung
· Dokumentation
· Auswertung, Festlegung des nächste Prüftermins
· Kennzeichnung
Alle Punkte werden folglich näher beschrieben
Was prüft die Meister Automation GmbH bei der DGUV-V3 Prüfung?
Inventarisierung
Datenerfassung in der Elektromanager Datenbank
a) Inventarnummer ( Kundenabsprache )
b) Hersteller,
c) Seriennummer falls vorhanden
d) Arbeitsmitteltyp
e) Art des Arbeitsmittels
f) Standort nach Kundenabsprache
g) Technische Daten falls vorhanden
h) Schutzklasse
Sichtprüfung
a) Feststellung auf Unversehrtheit der Gehäuse,
b) Feststellung auf Unversehrtheit der Isolation bei Kabeln und Leitungen
c) Feststellung auf Unversehrtheit der Verbindungen bei Kabeln und Leitungen
d) Feststellung auf Unversehrtheit der Zugentlastung
e) Feststellung auf Unversehrtheit des Gehäuses
f) Feststellung auf weitere Defekte
Messung
Schutzklassen Erfassung
a) Schutzleiteranschluss SK I
b) Bauart Schutzisoliert SK II
c) Schutzkleinspannung ( SELV) SK III
Messungen sind je nach Schutzklasse unterschiedlich und sind in der DIN VDE 0701-0702 festgelegt.
Messungsarten
a) Messen des Schutzleiterwiderstandes an allen berührbaren leitfähigen Teilen
b) Messen des Isolationswiderstandes à ausgenommen EDV Geräte
c) Messen des Schutzleiter Berührungsstromes
- bei Arbeitsmitteln mit Schutzleiter Schutzleiterstrommessung
- bei Arbeitsmitteln mit berührbaren leitfähigen Teilen, aber ohne Schutzleiter
Berührungsstrommessung
Messverfahren:
- direkte Messung
- Differenzstrommessung
- Ersatz Ableitstrommessung
d) Messen der Ausgangsspannung
Funktionsprüfung
Prüfen auf Funktion wenn es dem Nachweis der Sicherheit erforderlich ist.
- Schalter
- Befehlsgeräte
- Regler
- Schutzeinrichtungen
Dokumentation
- Erfassung der Daten im Prüfgerät
- Übertragung der Daten in den Elektro Manager
- Anfertigung und unterzeichnen von Prüfprotokolle
- Aushändigung der Prüfprotokolle und der Geräte Liste
Auswertung und Prüffristen
Beurteilungskriterien
- Kundenspezifische festgelegte bzw. besprochene Gefährdungsbeurteilung
- Herstellerhinweise
- Betriebliche Erfahrung
- Benutzungsdauer und -häufigkeit
- Mechanische, chemische und thermische Beanspruchung
- Witterungs- und Umwelteinflüsse
- Verschleiß und mögliche Beschädigung der Arbeitsmittel
- Qualifikation und Erfahrung der Benutzer