Binnenmarkt
Binnenmarkt / Internal Market (abgegrenztes Wirtschaftsgebiet ohne interne Zollgrenzen, d. h. ein Raum, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist. Der zurzeit weltgrößte Binnenmarkt ist der Europäische Binnenmarkt, dem die Wirtschaftsgebiete der EU-Mitgliedstaaten und einige andere Länder, mit denen Zoll-bzw. Freihandelsabkommen bestehen, angehören. Voraussetzungen für den freien Warenverkehr sind die Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften durch technische Harmonisierungsrichtlinien, deren Umsetzung in nationales Recht der Mitgliedstaaten, die Harmonisierung der nationalen Normenwerke mit den Europäischen Normen [EN] und der Aufbau eines europäischen Akkreditierungs-, Prüf- und Zertifizierungssystems, durch das technische Prüfungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten vergleichbar werden und damit die Voraussetzung für die gegenseitige Anerkennung von Prüfberichten und Zertifikaten gegeben ist.